Für wen ?
Das kantonale Jugendgesetz vom 11 Mai 2000 sieht eine Unterstützung der Jugendorganisationen und Jugendgruppen sowie ein Budget zur Unterstützung von Jugendprojekten vor.
Der Kanton bzw. die kantonale Jugendkommission und der Jugenddelegierte sind für die Koordination der Jugendarbeit verantwortlich. Vor Ort obliegt es aber den Gemeinden, die nötigen Voraussetzungen zugunsten der Jugend zu schaffen.
Um diese Aufgabe zu erleichtern, haben wir eine Broschüre geschaffen, die es den Jugendverantwortlichen in den Gemeinden erlaubt, die verschiedenen Schritte für den Aufbau einer kohärenten Jugendpolitik zu gehen.
Um einige praktische Beispiele zu geben, haben wir drei Strukturprojekte skizziert, die auch in anderen Walliser Gemeinden oder Regionen umgesetzt werden können.












